Kosovo, Syri I Popullit

Kosovo-Sondertribunal bestätigt die Relevanz des Falls “Syri i Popullit”

Das Sondertribunal für Kosovo in Den Haag hat die Gesuche der Angeklagten um den ex-Präsidenten Hashim Thaci für eine bedingte Freilassung abgelehnt. Die Garantien der kosovarischen Polizei zur Gewährleistung eines strikten Hausarrests der Angeklagten genügen dem Gericht nicht.
Als erster und damit wichtigster Punkt seiner Begründung der Ablehnung bezieht sich das Gericht auf den Fall “Syri i Popullit” – es nennt zwar nicht den Namen “Syri i Popullit”, aber der Bezug darauf ist klar:

Kürzlich ist der Vorwurf auf getaucht, der Geheimdienst des Kosovo habe zwei Agenten beauftragt, sich als Zeugen auszugeben, um erfundene Aussagen zu machen, die politische Gegner des ehemaligen Präsidenten Hashim Thaci mit terroristischen Organisationen in Verbindung brachten.

Diesen “grössten Skandal der Nachkriegsgeschichte” hat das neue kosovarische Newsportal “Paraci.com” am vergangenen 22. Oktober öffentlich gemacht. Die kosovarischen Medien haben erstaunlicherweise höchst zurückhaltend darüber berichtet.
Ich habe in meinem Artikel “Sittenbild der Medienkultur Kosovos” über die Gründe der “zurückhaltenden” Berichterstattung der Medien über den politisch brisanten Fall “Syri i Popullit” spekuliert. Das Kosovo-Sondertribunal in Den Haag hat den Fall aber ganz offensichtlich sehr wohl auf dem Radar und hat heute mit seiner Begründung für die Ablehnung des Antrags von Hashim Thaci & Co auf eine bedingte Freilassung die Relevanz des Falls “Syri i Popullit” bestätigt.

Erneut verbinde ich diese neuste Entwicklung mit der Hoffnung, dass die Medien sich jetzt endlich um den Fall “Syri i Popullit” und vorallem um seine Hintergründe kümmern.
Leider sieht es aber so aus, als würden die Medien ihre Politik weiterführen und den Fall “Syri i Popullit” praktisch totschweigen:

In der bisherigen Berichterstattung über den ablehnenden Entschied des Sondertribunals übergehen die Medien den wichtigsten Punkt der Begründung schlicht und reden über einen untergeordneten Punkt.

Die Erklärung dafür findet sich vielleicht im zweiten Punkt der Begründung des Gerichts: “Schon die Aussicht auf die Freilassung der Angeklagten erzeugt Angst und Unsicherheit in Kosovo bei den Zeugen in diesem Fall”.
Diese Angst gilt wohl auch für veile Journalisten. Solange nicht klar, ob das Gericht in Den Haag Hashim Thaci und seine wichtigsten Mitstreiter schlieslsich erurteilen wird oder nicht, ziehen sie es vor, “sich bis auf weiteres nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen”.




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